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Privates Kopieren von Tonträgern nach Erwerb erlaubt

Posted on Oktober 28, 2009 - Filed Under Nett





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Jetzt ist es amtlich: Das private Kopieren von Tonträgern, die man selbst legal erworben hat, ist nicht strafbar! Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beschloss heute, dass, Verbraucher private Kopien von Musik-CDs brennen können. Es haben sechs Unternehmen der Musikbranche dagegen geklagt.

Seit 2003 könenn Verbraucher nicht nur Kopien von musikalischen Werken machen, diesie rechtsmäßig erworben haben, sondern auch von digitale Kopien. Das heisst, dass dass deutsche Urheberrecht das Speichern auf dem Computer zuläßt sowie eine CD Erstellung für zum Beispiel das Auto oder die Sommerferienwohnung. Doch die Musikindustrie sieht sich in ihrem Eigentumsrecht an den Musiktiteln beeinträchtigt.

So klagten 6 Musikunternehmen. Es wurde von ihnen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Jedoch sind solche Beschwerden nur in einer 12 monatigen Frist zulässig, entschied das Bundesverfassungsgerichts.




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